Familienrecht
Im Bereich des Familienrechts berate und vertrete ich Sie in allen familienrechtlichen Fragen bei Trennung und Ehescheidung,
insbesondere in Angelegenheiten des Ehegattenunterhalts und Kindesunterhalts
sowie im Bereich der Regelung der elterlichen Sorge und Umgangsrecht.
Ich entwerfe und überprüfe für Sie Eheverträge, Ehescheidungsfolgenvereinbarungen sowie Regelungen über den Versorgungsausgleich.
Im Bereich des Familienrechts besteht eine große Schnittstelle zum Erbrecht.
Dementsprechend berücksichtigen wir in der außergerichtlichen Beratung und der gerichtlichen Vertretung
auch die erbrechtlich relevanten Aspekte des Falles.