Mahnverfahren und Forderungseinzug
Ich übernehme sowohl für private als auch für gewerbliche und freiberufliche Mandanten den Forderungseinzug (Inkasso).
Zu meinem Tätigkeitsfeld in diesem Bereich gehört die Ermittlung von Schuldnerdaten,
Fertigung von Mahnschreiben und Durchführung des gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahrens.
Hierbei wird darauf Wert gelegt, dass die Sachbearbeitung ausschließlich durch mich als Rechtsanwalt erfolgt,
somit die juristische Durchsetzbarkeit einer Forderung im Vorfeld des Mahnverfahrens von mir durchgeprüft wird, so dass für den Fall,
dass das Mahnverfahren in eine streitige Auseinandersetzung vor Gericht übergeht,
die Erfolgsaussichten der Angelegenheit schon vor Beginn des Mahnverfahrens festgestellt wurde.
Insofern werden die hohen Kosten eines Gerichtsverfahrens umgangen, wenn z. B. keine Aussichten auf Erfolg in der Angelegenheit bestehen,
worauf in diesem Fall ausdrücklich darauf hingewiesen und von der Verfolgung der Forderung abgeraten wird.
Außerdem werden die vorgerichtlichen Inkassokosten durch die Tätigkeit eines Rechtsanwalts in voller Höhe
auf die später anfallenden Gerichtsgebühren angerechnet, wohingegen die Kosten eines gewerblichen Inkassounternehmens
häufig von der Gegenseite nicht bezahlt werden müssen.